Freundschaftsfliegen 2024


auch dieses Jahr möchte der Modellflieger Bartholomä e.V. wieder ein Freundschaftsfliegen veranstalten.

Dazu möchten wir Euch herzlich am

Samstag, den 29. Juni 2024 ab 14 Uhr

auf unserem Modellflugplatz in Bartholomä einladen.

Um ein vielfältiges und attraktives Programm zu gestalten und den Tag gemeinsam zu verbringen,
ist es ausdrücklich erwünscht, eigene Modellflugzeuge mitzubringen und den Tag zusammen zu genießen.

Wir werfen den Grill an und verwöhnen mit leckeren Würsten sowie Kaffee und Kuchen.
Bei interesse besteht die Möglichkeit, am Platz mit eigenen Mitteln zu übernachten und am Sonntagmorgen
mit einem Weißwurstfrühstück zu beginnen (Bitte um Rückmeldung bezüglich der gewünschten Anzahl der Würste).

Ob als Pilot oder Gast, wir freuen uns über eine rege Teilnahme

Terminvorschau 2024

Sa 27.01.2024   Familienabend, im Brauereigaststätte Goldener Hirsch in Heubach

Fr 23.02.2024   Jahreshauptversammlung

Sa 16.03.2024   Flurputzete, Ausweichtermin 23.03.2024

Sa 30.03.2024   Arbeitseinsatz Flugplatz, Ausweichtermin 06.04.2024

Sa 29.06.2024   Sommerfest mit Freundschaftsfliegen


Änderungen vorbehalten.
Kenntnisnachweis


Liebe Modellflieger,


Da es mit den Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen immer komplizierter wird, 
Anbei ein Auszug aus den Angaben des DMFV mit der Bitte um Beachtung da sonst kein Flugbetrieb möglich ist !

"Mit dem am 18. Juni 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge" sind für die Mitglieder von DMFV und MFSD die Regelungen aus der Luftverkehrsordnung aus 2017 weitestgehend erhalten geblieben und nicht verschärft worden.

Als Grundlage für den Modellflug in den Verbänden gelten die einschlägigen Paragrafen der LuftVO und die Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes, die am 6. Juli 2022 erteilt wurde.

Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm  Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.

Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit."

 

Da die Vereinsleitung dafür in der Pflicht steht,  wird das vorhanden sein des Kenntnisnachweises entsprechend geprüft und in eine Liste aufgenommen.




Die Vereinsleitung







   
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